Archive

Die Bedeutung von Archiven für die Geschichtswissenschaften

Für herangehende Geschichtsforscherinnen und –forscher ist das Wissen über Archive und deren Benutzung von zentraler Bedeutung, weil diese als "Orte des Wissens" und "kulturelle Gedächtnisse" wesentlich für die Speicherung und Verwahrung von Informationen zuständig sind. Historische Forschung wird sich immer wieder an Archive wenden, sie können als "Werkstätten" oder "Labore" der Geschichtswissenschaften bezeichnet werden.
Eine grundlegende Kenntnis über Archive und die Möglichkeiten ihrer Nutzung sind Ziele der Studienpläne geschichtswissenschaftlicher Fächer, Geschichtestudierende sollten daher in erster Linie befähigt werden, mit historischen Quellen umzugehen und aus ihnen Erkenntnisse zu gewinnen. Auch im Hinblick auf mögliche Arbeits- und Berufsfelder sind Archive von Bedeutung, zwischen Archiven und Geschichtsforschung bestand und besteht stets eine enge Beziehung. Zahlreiche Archive bildeten sich aus Historischen Vereinen, die Berufe Archivar*in und Historiker*in sind eng verbunden.


Der Begriff "Archiv"

Der Gebrauch des Wortes "Archiv" im allgemeinen Sprachgebrauch ist vielfältig; generell wird damit ein Ort bezeichnet, an dem Informationsträger jenseits gedruckter Bücher gesammelt werden - Sammlungen gedruckter Bücher wiederum werden als Bibliotheken bezeichnet.

  • Homepages, Internetportale bis hin zu Blogs etwa führen ein "Archiv", in dem all jene Beiträge und Informationen abgelegt werden, die nicht mehr aktuell sind.
  • Sammlungen wissenschaftlicher Forschungsinstitute oder Dokumentationsstellen nennen sich ebenso häufig "Archiv", ohne jedoch ein Archiv im eigentlichen Sinne zu sein. So etwa sammelt das Bruno Kreisky Archiv ↗ schriftliche und audiovisuelle Quellen zur Tätigkeit Bruno Kreiskys als Politiker, Diplomat und Staatsmann. Als weiteres Beispiel sei das sogenannte Zentralarchiv des Österreichischen Volksliedwerkes ↗ genannt, das ebenso kein Archiv im eigentlichen Sinne, sondern eher eine Dokumentationsstelle bzw. eine Bibliothek zum Thema Volkslied, Volksmusik, Volkstanz und Volkspoesie in Österreich ist.
  • Nicht unüblich ist es auch, wenn sich Zeitschriften im Titel das Wort Archiv geben, ohne jedoch einen eigentlichen Bezug zu einem Archiv aufzuweisen. Als Beispiele geschichtswissenschaftlicher Zeitschriften seien hier lediglich das "Archiv für Österreichische Geschichte", das "Archiv für Kulturgeschichte" oder das "Archiv für Diplomatik" genannt.
  • Zuletzt sei auch auf zahlreiche Computerprogramme für die komprimierte Archivierung von Dateien verwiesen.

Mit einem Archiv im archivfachlichen Sinne haben die genannten Beispiele nichts zu tun und werden im Folgenden auch keine weitere Beachtung finden.

Die Archivwissenschaft ist eine Historische Hilfswissenschaft. Ihr Erkenntnisinteresse in Theorie wie in angewandter Forschung richtet sich dabei auf folgende Bereiche:

  • das Archiv als Institution und Organisation (archivisches Erkenntnisinteresse),
  • das Archivgut als Dokumentations- und Informationsmaterial (archivalisches Erkenntnisinteresse),
  • das Archivieren als Tätigkeit der Archivar*innen (archivarisches Erkenntnisinteresse).

Als Synonyme begegnen uns vor allem in der älteren Literatur eine Reihe von Ausdrücken wie Archivkunde, Archivlehre oder Archivistik, wobei sich Archivwissenschaft als Terminus durchgesetzt zu haben scheint.


Archiv im eigentlichen Sinn

Etymologisch stammt das Wort "Archiv" vom griechischen αρχειον (archeion) für "Amtsgebäude" bzw. αρχη (arché) für "Behörde" ab. Im Lateinischen lebt der griechische Ursprung im Wort archivum (auch: archivium, archium) fort und fand auf diesem Weg Eingang in unseren Sprachgebrauch. Im Mittelalter begegnen uns gleichbedeutend zu archivum auch noch eine Reihe von Synonymen für Orte, an denen Schriftgut - im Mittelalter noch vorwiegend Urkunden - aufbewahrt wurde: armarium, chartarium, chartophylacium, scrinium, tabularium und noch einige mehr [Harry Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien. Erster Band (De Gruyter 41969), 149].

Vorrangiger Zweck der Archive ist das Erfassen, Verwahren und Erschließen desjenigen Archivguts, das im Regelfall von den Stellen, bei denen es erwachsen ist, an die Archive abgeliefert wird. Die Masse des Archivguts ensteht bei Behörden, Einrichtungen oder Einzelpersonen in Erfüllung verwaltungsmäßiger, rechtlicher, geschäftlicher oder sonstiger Aufgaben, um dann später, nach der Sichtung und ordnenden Erschließung durch Archivar*innen, zur Quellengrundlage für historische und andere Forschung zu werden.


Definitionen von Archiv

Aus einer Vielzahl von Definitionen für das Archiv sollen hier einige Beispiele vorgestellt werden:

"Archive sichern, verwahren, ordnen, erschließen Unterlagen (v.a. Schrift-, aber auch Bild- und Tonträger sowie neuerdings digitale Daten) und stellen sie für eine Benutzung bereit." [Sabine Brenner-Wilczek, Gertrude Cepl-Kaufmann, Max Plassmann, Einführung in die moderne Archivarbeit (Darmstadt 2006), 16]

"Ein Archiv ist nicht nur 'Friedhof' der abgebenden Stelle und damit eine Art Endstation aller Vorgänge, die dort ihr Leben aushauchen. Sie werden gegebenenfalls auch wiederbelebt, und zwar, wenn das Archiv als 'Gedächtnis der Verwaltung' zu Beispiel zu ihrer Rechtssicherung über längst abgeschlossene Vorgänge Auskünfte erteilen muss. Damit dient es von der Öffentlichkeit unbemerkt, dem verwaltungsinternen Informationsaustausch, aber eben auch der historischen Forschung, die die Archivalien manchmal sogar zum 'ewigen Leben' erweckt, das heißt, sie ediert und damit auf Dauer verfügbar macht (etwa in den Monumenta Germaniae Historica oder in den Acta Borussia, um nur die berühmtesten Editionsreihen zu nennen)." [Eckart Henning, Einleitung, in: Friedrich Beck und Eckart Henning (Hgs.), Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften (Köln/Weimar/Wien 2004), 1-6, hier 6].

"Archive sind Einrichtungen, deren Aufgabe die systematische Übernahme, Erfassung, Ordnung, dauerhafte Aufbewahrung und Erschließung von Schrift-, Bild- und Tonträgern sowie elektronischer Speichermedien aus öffentlichen Dienststellen, anderen Institutionen (Verbänden, Unternehmen) oder von Einzelpersonen ist. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff 'Archiv' auf drei unterschiedlichen Bedeutungsebenen verwendet wird: Archiv als Archivgebäude [...], Archiv als Institution [...], Archiv als Zusammenfassung bestimmter Archivalien oder Archivbestände [...]. Auch der Archivraum, d.h. der Lagerraum des Archivgutes (Magazin), wird meist als Archiv bezeichnet, wenn er sich in einem ansonsten für andere Zwecke genutzten Gebäude befindet (z.B. Rathaus oder Schloss)." [Norbert Reimann, Grundfragen und Organisation des Archivwesens, in: Norbert Reimann, Praktische Archivkunde. Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv (Münster 2004), 19-45, hier 20].

Unter Archiv versteht man eine "Institution oder Organisationseinheit, die Archivgut erfaßt, erschließt, erhält und zugänglich macht. Im übertragenen Sinne auch ihr Gebäude, aber eher selten die archivierten Unterlagen (vgl. Archivgut); in der Büroautomation [=EDV]: elektronisches Archiv als Speicher unveränderbarer, maschinenlesbar gespeicherter Unterlagen ohne archivische Erschließung und Bewertung. Der Begriff setzt die Abschließung der Aufzeichnungen voraus und impliziert ihre vorübergehende, jederzeit aber widerrufbare Auslagerung aus dem aktiven Gedächtnis. Im elektronischen Archiv bezieht sich diese Funktion auf Dokumente, während sie sich beim Archivgut auf die mit Hilfe der Unterlagen organisierten Ereignisse und Operationen bezieht." [Angelika Menne-Haritz, Schlüsselbegriffe der Archivterminologie. Lehrmaterialien für das Fach Archivwissenschaft (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 20, Marburg 32000), 5].


Archivgut

Vereinfacht könnte nun behauptet werden, dass all das, was in einem Archiv aufbewahrt wird, auch Archivgut ist. Archiven ist aber in der Regel auch eine Archivbibliothek angeschlossen, wo meist die wesentliche Forschungsliteratur zu den Beständen des Archivs versammelt ist - daher greift diese Definition zu kurz. Was ist also "Archivgut"?

Funktional kann Archivgut (=Archivalien) als all das Schriftgut bzw. Bild- und Tonmaterial gesehen werden, das bei einem oder mehreren Registraturbildnern (Behörden, Dienststellen, juristischen Personen sowie physischen Personen bzw. Personenmehrheiten) aus deren Tätigkeit erwachsen ist. Wesentlichstes Merkmal von Archivgut ist seine Archivwürdigkeit. Erst dadurch, dass ein Archivar/eine Archivarin irgendwann einmal das - beispielsweise aus einem Amt oder einer Kanzlei - übernommene Schriftgut als aufbewahrenswert, als archivwürdig bewertete, kam die jeweilige Archivalie in das Archiv und wird seitdem dort verwahrt.

Die weit verbreitete Annahme, dass in Archiven nur handschriftliche Überlieferung verwahrt wird, während in Bibliotheken all das kommt, was - in größerer Auflagen - gedruckt ist, ist im Kern richtig, greift jedoch als Definition von Archivgut zu kurz. Beispielsweise werden mittelalterliche Handschriften - etwa Codices mit dem Parzival von Wolfram von Eschenbach - in der Regel in Bibliotheken verwahrt, von ein und demselben Text gibt es somit mehrere Exemplare. Im Archiv verwahrte Unterlagen besitzen dahingegen in der Regel Unikatcharakter. Das jeweilige Archiv besitzt für seinen Funktionsbereich dadurch ein Monopol über die gespeicherte Information.

Das Archivgut ist dabei nur der Teil des Registraturguts, welches als archivwürdig auf Dauer aufbewahrt wird. Die Registratur ist in ihrem Ursprung die Abteilung einer Einrichtung (z.B.: Ämter), welche für die als Ablage, Ornung und Verwaltung des Schriftguts dient, die  für die Verwaltung der Einrichtung noch notwendig sind. 


Ordnungsstruktur: Pertinenz- und Provenienzprinzip

Archive haben oft keine themenbezogene Ordnungsstruktur. Eine solche wird vor allem von Bibliotheken und Sammlungen genutzt, welche dem so genannte "Pertinenzprinzip" folgen. Schon im 18. Jahrhundert entstand aber das so genannte "Provenienzprinzip", welches sich spätestens Ende des 19. Jahrhundert international als Archivstandard durchsetzte. Dabei handelt es sich um eine Orndnung der Archivalien nach ihrer Entstehung, was bedeutet, dass man das Registraturgut im übernommenen Ornungszusammenhang belässt. 

Beim "Pertinenzprinzip" sieht es auf dem ersten Blick einfacher aus, zu Dokumenten zu kommen, welche für die eigene Forschungsfrage relevant sind. Dieses hat aber den Nachteil, dass eine thematische Einordnung nur schwer konsequent durchzuführen ist und der Entstehungszusammenhang des Schriftguts verloren geht. 

Sucht man Informationen im Archiv, sollte man sich erst die Frage stellen, von welcher Behörde das Schriftgut verfasst worden ist. Wer war zu einer gewissen Zeit und in einem gewissen Raum für den Bereich zuständig, in dem das Forschungsthema fällt?


Beruf Archivar*in

Die Aufgabe von Archivar*innen ist es, Schriftgut zu archivieren. Dieses Schriftgut wird von den Stellen, die es produzieren, an das Archiv abgeliefert. Diese Archivierung von Schriftgut setzt sich aus einer Reihe von Tätigkeiten zusammen: das Erfassen wie die Übernahme des Schriftguts, dessen Bewertung, Erschließung, Erhaltung und die Nutzbarmachung für Archivbenutzer*innen.

Archivar*innen beginnen in den an das Archiv abliefernden Stellen selbst, das dortige Schriftgut zu erfassen und übernehmen es in das Archiv. Sie sichten und beurteilen dieses Schriftgut und entscheiden, was aufbewahrt und was "skartiert", also vernichtet, wird. Nachdem entschieden ist, welcher Teil des abgelieferten Schriftguts aufbewahrt und ins Archiv übernommen wird, beginnen Archivar*innen mit dessen Erschließung. Das Schriftgut wird geordnet und verzeichnet, um die Bestände später auffinden und nutzen zu können. Weiters sind Archivar*innen dafür zuständig, Maßnahmen zur Erhaltung der Bestände zu treffen, so dass diese möglichst ohne Schäden erhalten bleiben. Zusätzlich zu diesen Tätigkeiten umfasst der Archivar*innenberuf die Bereitstellung von Archivalien für Archivnutzer*innen sowie deren Betreuung. Neben diesen Kernaufgaben gibt es noch weitere Tätigkeiten, die Archivar*innen in unterschiedlicher Zahl und Intensität zufallen können, dazu zählen etwa Forschung und Öffentlichkeitsarbeit.


Eine akademische, fachspezifische Ausbildung in Archivwissenschaft bietet in Österreich das MA-Studium "Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft" des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung ↗. In zahlreichen Archiven arbeiten auch Akademiker*innen, die außer einem oft facheinschlägigen Studium keine Archivausbildung absolviert haben. Für nichtakademische Archivar*innen gibt es seit 2004 den Lehrberuf "Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn". Die Archivar*innenausbildung in Deutschland ist anders geregelt als jene in Österreich. Infos dazu bietet etwa die Archivschule Marburg ↗.

Bei Interesse am Beruf Archivar*in sowie zu Anstellungsbedingungen und Jobs in Österreich kann es hilfreich sein, am Institut für Österreichische Geschichtsforschung nachzufragen - aufgrund der eher kleinen "Szene" der Archivar*innen können Fragen von dort auch an Archivar*innen weitergeleitet werden.